Was macht eine Mütterpflegerin?



Hauptsächlich unterstütze ich dich im (Früh-)Wochenbett, wenn du sonst niemanden im Haushalt hast, der dies tun kann. Ich ergänze die Arbeit der Hebamme und kümmere mich darum, dass es dir und deinem Kind gut geht. Dazu zählen auch die Unterstützung beim Stillen oder das Zubereiten von Flaschennahrung, die Säuglingspflege und der achtsame Umgang mit dem Säugling.
Ich kaufe für dich ein und bereite gesunde vollwertige Mahlzeiten und Snacks zu, damit dein Körper mit Energie und Nährstoffen versorgt ist. Auf dem Foto siehst du Energiekugeln.
Ich kann dich massieren, dich bei der Babymassage anleiten und wohltuende Wickel und Auflagen anlegen. Außerdem kann ich deinen Bauch und Rücken durch das Bellybinding mit einem Bengkung-Tuch unterstützen. Hierbei wird ein langes Baumwolltuch um deinen Rumpf gewickelt und verknotet, was eine angenehme Unterstützung des Rückens darstellt.



Ein Kind zu gebären, ist eine natürliche Krise, die viele Herausforderungen und Konfliktpotenzial mit sich bringt. Bei mir hast du stets ein offenes Ohr, um über alles zu sprechen, was dich gerade beschäftigt. Alle Gefühle sind okay und haben ihre Daseinsberechtigung. Gemeinsam finden wir für kleine und auch größere Probleme eine Lösung. Wenn ich selbst nicht weiter weiß, kann ich dir sicherlich jemanden aus meinem Netzwerk an kompetentem Fachpersonal empfehlen.
Beim Anlegen einer Tragehilfe kann ich dir behilflich sein. Ich bin keine Trageberaterin, aber ich weiß, worauf man achten sollte und kann dich, falls es nötig ist, an eine kompetente Fachfrau verweisen.
Solltest du während deiner Schwangerschaft unter Komplikationen leiden, unterstütze ich dich auch gerne in dieser Zeit.
Häufige Fragen
In welchem Umkreis bist du tätig?
Ich wohne in 35398 Gießen Kleinlinden und bin in einem Umkreis von etwas 30 km tätig. Fahrtzeit und Kilometer werden separat berechnet und je nach Strecke bzw. Fahrtzeit ist auch eine größere Distanz möglich.
Wer zahlt die Mütterpflege?
Sofern eine ärztliche Notwendigkeitbescheinigung (Attest) vorliegt, handelt es sich um Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, welche unter „Haushaltshilfe“ fällt. Diese ist nach § 24g sowie § 24h des Sozialgesetzbuch V zuzahlungsfrei. Bei Beschwerden, die nicht mit Schwangerschaft oder Geburt zusammenhängen, greift der § 38 Sozialgesetzbuch V und es ist eine Zuzahlung nötig – jedoch maximal 10 Euro pro Einsatztag.
Damit deine gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist es wichtig, dass kein anderes Mitglied deines Haushalts anwesend ist, um dich zu unterstützen (Home-Office-Tätigkeit ausgenommen).
Solltest du privat versichert sein, kläre mit deiner Versicherung, ob die die Kosten (anteilig) übernehmen.
Natürlich kannst du meine Leistungen auch in Anspruch nehmen, wenn es keine medizinische Notwendigkeit dafür gibt und sie selbst bezahlen. Umsorgt zu werden, ist etwas Wohltuendes und erleichtert den Alltag als Mutter spürbar.